Arbeitsschutz sind alle Maßnahmen und Mittel, die dazu dienen Beschäftigte vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zu schützen.
Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, „die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben."
Der Arbeitsschutz betrifft viele Bereiche. Diese reichen von der Gefährdung für Gesundheit und Leben bis hin zu Ergonomie und leistungsfördernder Gestaltung des Arbeitsplatzes.
Schon ein richtiger Bürostuhl ist Arbeitsschutz. Dieser Arbeitsschutz verhindert eine schlechte Haltung und als Folge Rückenbeschwerden. Ein wichtiger Bereich beim Arbeitsschutz ist der Lärmschutz. In vielen Produktionsbetrieben und Werkstätten wird der Arbeitsschutz hier einen Schwerpunkt haben. Da sich Lärm leider nicht immer verhindern lässt, muss der Arbeitsschutz hier die persönliche Schutzausrüstung betreffen. Ohrstöpsel, Bügel- oder Kapselgehörschutz ist dann angezeigt.
Wo der Umgang mit Elektrizität für den Arbeitsschutz im Fokus steht, kann eine Isoliermatte eine geeignete Maßnahme für den Arbeitsschutz sein.
Ein spezielles Thema für den Arbeitsschutz in Gastronomiebetrieben ist der Umgang mit heißen Ölen und Fetten. Hier bedeutet Arbeitsschutz „Wissen um die Gefahren“, „Verhalten im Schadensfall“ aber eben auch richtige Arbeitskleidung, Feuerlöscher, Beleuchtung für den Notausgang, Rauchmelder und einiges mehr.
In vielen Fällen wird der Arbeitsschutz sich auf die persönliche Schutzausrüstung beziehen. Richtige Arbeitshandschuhe, Schutzschuhe, Schutzkleidung, Schutzbrillen u.v.m. stehen für den persönlichen Arbeitsschutz zur Verfügung.
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