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Informationen
über Desinfektionsmittel für Anwender
und Kunden.
Mittlerweile ist eine große Anzahl von verschiedenen
Desinfektionsmittel auf dem Markt erhältlich.
Für unterschiedlichste Anwendungsgebiete gibt
es das passenden Desinfektionsmittel um
sich vor Bakterien, Pilzen und Viren zu Schützen.
Damit der Anwender auch die Sicherheit hat das
sein benutzte Desinfektionsmittel auch
wirklich eine Wirksamkeit besitzt sollte er
nur DGHM/VAH gelistete Desinfektionsmittel
benutzen.
Die Zertifikatserteilung für ein Desinfektionsmittel
und Aufnahme in die Liste erfolgte bisher durch
eine Desinfektionsmittel Kommission der
Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie
(DGHM). Heute ist es der VERBUND FÜR ANGEWANDTE
HYGIENE abgekürzt (VAH). Ein Desinfektionsmittel
Zertifikat wird aufgrund von zwei Gutachten
erteilt, welche die desinfizierende Wirksamkeit
eines Desinfektionsmittel Präparates
in den angegeben Konzentrationen und den Einwirkungszeiten
für den jeweiligen Verwendungszweck des Desinfektionsmittels
belegen. Diese Gutachten welche von zwei unabhängigen
Gutachtern erstellt sein müssen werden durch
die Kommission nochmals geprüft und anerkannt,
sofern sie den Anforderungen der von der Desinfektionsmittel
Kommission herausgegebenen Richtlinien entsprechen.
Die Herstellerfirmen der Desinfektionsmittel
müssen gegenüber der DGHM/VAH verbindliche Erklärungen
abgeben, dass das Desinfektionsmittel Produkt
nur in der Zusammensetzung im Handel ist, in
welcher es zur Begutachtung für eine Listung
getestet wurde. Wenn ein Desinfektionsmittel
Produkt in der Liste Aufgenommen wird verpflichtet
sich der Hersteller und der Handel des Desinfektionsmittels,
auf dem Etikett des Desinfektionsmittels
und auf der Gebrauchsanweisung sowie auch auf
öffentlich zugänglichen Medien (z.b.Kataloge,Flyer)
welche für das Marketing benutzt werden die
in der Liste angegeben und eingetragenen Desinfektionswerte
aufzuführen.
Eine Prüfung der gelisteten Verfahren für ein
Desinfektionsmittel bezieht sich nur
auf die Desinfizierende Wirkung. Eigenschaften
wie Hautverträglichkeit oder Reinigungskraft
werden für eine Desinfektionsmittel-Listung
nicht berücksichtigt.
Für die Bewertung eines Desinfektionsmittels
Verfahrens wurde bei Bakterien und Pilzen in
der Regel eine Reduzierung der Mikroorganismen
von 99,999% zugrunde gelegt. Die Bedingungen
für Art und Ausmaß der Belastung von Eiweiß,
Blut etc. entsprechen den üblichen Praxisbedingungen.
Für eine Anwendung von Flächendesinfektionsmittel
im Lebensmittelbereich oder in der Tierhaltung
gibt es eine spezielle Liste der (DVG) Deutsche
Veterinärmedizinische Gesellschaft.
Sollten sie Desinfektionsmittel für den
Lebensmittelbereich oder für die Tierhaltung
benötigen, ist die Liste von der DVG zu beachten.
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