Sanitaetsliegen sind Pflicht. Unfallverhütungsvorschriften und die Arbeitsstätten-Verordnung verpflichten Industrieunternehmen und Verwaltungen zur Bereithaltung von Sanitaetsliegen. Denn gemäß § 31 der Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) und den Forderungen des Mutterschutzgesetzes muss Arbeitnehmerinnen, die ihre Tätigkeit vorwiegend im Stehen ausüben oder werdenden und stillenden Müttern die Möglichkeit gegeben werden, sich in einem geeigneten Raum auf Sanitaetsliegen ausruhen zu können. Auch in Erste-Hilfe-Räumen in Betrieben finden sich gemäß § 38 Abs. 2 ASR Sanitaetsliegen.
Sanitaetsliegen lassen sich aber nicht nur in Betrieben nutzen. Sanitaetsliegen eignen sich auch für Arztpraxen als Untersuchungsliegen oder als Massageliegen.
Beim Kauf von Sanitaetsliegen sollte man auf Qualität und Stabilität achten. Die Gestelle der Sanitaetsliegen sollten aus Aluminium oder Stahlrohr sein. Bei der Polsterung von Sanitaetsliegen ist wichtig, dass sie belastbar und formaldehydfrei ist. Die Polsterbezüge von Sanitaetsliegen müssen strapazierfähig, pflegeleicht und schmutzabweisend sein. Sanitaetsliegen müssen leicht sauber zu halten sein, bei der Nutzung in medizinischen Bereichen ist Hygiene auch bei Sanitaetsliegen wichtig. Ein verstellbares Kopfteil ist für Sanitaetsliegen optimal. Und natürlich sollten Sanitaetsliegen über eine Abrollvorrichtung für Ärztekrepp verfügen.
Sanitaetsliegen gibt es auch mit einklappbaren Beinen. Und es gibt sogar Sanitaetsliegen als Platz sparendes Wandklappmodell.
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